Röntgenraum einrichten: Worauf sollten Sie achten?
Der Röntgenraum in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist kein Bereich, in dem man sich besonders gerne oder besonders lange aufhält. Entsprechend „gering“ sind die Anforderungen in gestalterischer Hinsicht. Funktional und sicher muss er sein. Alles Weitere ist im Grunde Draufgabe. Im Laufe unserer Firmengeschichte haben wir bei KAPPLER bereits unzählige Arztpraxen und somit ebenso unzählige Röntgenräume gestalten dürfen. Wir wissen also, worauf es ankommt. Die wichtigsten Punkte haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Röntgenraum in einer Arztpraxis: Der ideale Standort
Wenn es um den Standort des Röntgenraums in einer Arztpraxis geht, prallen zwei grundlegende Sachverhalte aufeinander, die beide großen Einfluss auf die schlussendliche Entscheidung haben.
Erstens: Der Röntgenraum gehört mit zu den am stärksten frequentierten Bereichen in einer Zahnarztpraxis. Entsprechend gut erreichbar sollte er sein.
Zweitens: In einem Röntgenraum werden Röntgenbilder von Patienten erstellt. Im Fall einer Zahnarztpraxis vom Mund- und Kieferbereich. Dabei kommen Röntgenstrahlen zum Einsatz, die potenziell schädlich sind. Entsprechend sollte sich der Raum nicht unbedingt direkt neben dem Warteraum oder dem Empfangsbereich befinden.
Das klingt zunächst nach einer schwierigen Standortsuche. In der Praxis stellt sich die Situation aber viel unkomplizierter dar. Dank ohnehin vorgeschriebener baulicher Maßnahmen können die Gefahren, die von Röntgenstrahlung für die Umgebung ausgehen, ausgeschaltet werden. Wie das funktioniert und welche baurechtlichen Vorschriften es gibt, sehen wir uns im nächsten Abschnitt etwas genauer an.
Die baulichen Anforderungen für einen Röntgenraum in einer Arztpraxis
Da in einem Röntgenraum eine hohe Strahlenbelastung herrscht – zumindest dann, wenn die Anlage arbeitet – muss er entsprechend ausgestattet sein. Das heißt im konkreten Fall: strahlensicher abgeschirmt. Was auf den ersten Blick nach einem „Käfig“ oder einem „Quader“ aus Strahlenschutzelementen klingt, ist in der Praxis weit weniger aufregend bzw. aufwendig. In den baurechtlichen Vorschriften ist lediglich festgehalten, dass die Wände – vom Fußboden ausgehend – bis auf eine Höhe ≥ 2,20 m strahlensicher abgeschirmt sein müssen.
Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Einbringung von Bleieinlagen in die Wände
- Montage von Strahlenschutzplatten
Gut zu wissen: Der Fußboden und die Decke müssen in der Regel nicht abgeschirmt werden. Die Wände reichen. Wie stark der Schutz sein muss, hängt dabei von der Röhrenspannung des Röntgengeräts ab. Festlegen kann sie nur ein Strahlenschutzsachverständiger. Der legt den sogenannten Bleigleichwert in der Einheit Pb fest (Pb ist das Symbol für Blei im Periodensystem und kommt vom lateinischen Wort für Blei „Plumbum“) und orientiert sich dabei an der DIN 6812.
Beim Schutz vor Röntgenstrahlen geht es übrigens nicht nur um jene Personen, die sich während der Aufnahme bzw. kurz davor und kurz danach im Raum befinden. Selbst Personen, die sich in oder sogar vor der Praxis aufhalten – abhängig natürlich von der spezifischen Lage des Röntgenraums in der Zahnarztpraxis – müssen vor den Auswirkungen der schädlichen Strahlung geschützt werden.
Der Schutz vor Röntgenstrahlen muss übrigens nicht überall im Raum gleich stark ausgeprägt sein. In diesem Zusammenhang spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle:
- Position des Röntgenapparats im Raum
- Richtung des Nutzstrahls
- Abstände zur Wand
- Kategorisierung der angrenzenden Räume (ein Lagerraum ist weniger sensibel als ein Empfangsbereich)
In vielen Fällen haben übrigens Bestandspraxen Vorteile gegenüber Neubauten. Und zwar aus dem Grund, dass in vielen alten Gebäuden noch gemauerte oder betonierte Wände vorhanden sind. Die können tatsächlich bereits ausreichenden Schutz gegen Röntgenstrahlung bieten. Verlassen sollten Sie sich als Praxisbesitzer darauf allerdings nicht, die Bleigleichwerte müssen trotzdem unbedingt von einem Sachverständigen berechnet werden.
Ein weiterer Punkt, der auf keinen Fall vergessen werden sollte, sind Elemente wie Türzargen, Hohlwanddosen oder Fenster. Die stellen eine „Schwachstelle“ im ansonsten durchgehenden Strahlenschutz dar und müssen entsprechend präpariert werden bzw. sind im Fachhandel um Beispiel Strahlenschutzdosen erhältlich. Dazu braucht es für den Röntgenraum einer Arztpraxis eine besondere Strahlenschutztür, die zusätzlich noch Sprech- und Sichtkontakt ermöglichen muss.
KAPPLER: Mit Teamwork zur perfekten Arztpraxis
Ein Röntgenraum ist nicht unbedingt der Bereich Ihrer Arztpraxis, in dem Sie sich gestalterisch und designtechnisch besonders austoben könnten. Hier stehen klar Sicherheit und Funktionalität an erster Stelle. Das heißt allerdings nicht, dass alle weiteren Aspekte völlig ausgeblendet werden können. Wir von KAPPLER haben in den Jahrzehnten unserer Firmengeschichte bereits unzählige (Zahn)Arztpraxen geplant und gestaltet – das schloss in vielen Fällen auch Röntgenräume mit ein. Wir wissen daher genau, worauf wir zu achten haben, welche Maßnahmen notwendig sind und wo ein wenig gestalterischer Freiraum vorhanden ist. Ein regelmäßiger Austausch mit unseren Kunden ist uns enorm wichtig. 3D-Visualisierungen geben uns die Möglichkeit, Ihnen unsere Ideen so realitätsnah wie möglich zu präsentieren. Sie bekommen dadurch nicht nur eine Vorstellung davon, wie die neue Arzt- oder Zahnarztpraxis am Ende aussehen wird, sondern außerdem auch die Gelegenheit, bei Bedarf Einwände zu erheben. Wer seine Praxis planen und dabei mit erfahrenen Experten zusammenarbeiten möchte, der ist bei KAPPLER auf jeden Fall an der richtigen Adresse! |
Röntgenraum in der Arztpraxis: Weitere Maßnahmen für den Strahlenschutz
Mit den baulichen Maßnahmen rund um den Röntgenraum in der Zahnarztpraxis ist es noch lange nicht getan. Im alltäglichen Workflow müssen unbedingt ein paar wichtige Punkte beachtet werden, um einen sicheren Betrieb für Mitarbeiter und Patienten zu garantieren.
Ein kurzer Überblick:
- Vor Inbetriebnahme des Geräts muss die Lieferfirma eine Einweisung durchführen.
- Der Strahlenschutzbeauftragte kann die Betriebserlaubnis erst nach einer finalen Untersuchung des Apparats vor Ort erteilen.
- Der Zugang zum Röntgenraum in der Arztpraxis muss deutlich gekennzeichnet und somit vom Rest der Praxis abgegrenzt sein. Üblicherweise wird dafür ein entsprechendes Hinweisschild
- Lediglich jene Mitarbeiter dürfen das Röntgengerät bedienen, welche über einen aktuellen Fach- und Sachkundenachweis verfügen. Dieser darf wiederum nicht älter als fünf Jahre sein.
- Patienten haben während des Röntgenvorgangs eine Strahlenschutzweste zu tragen, die ihnen vom Personal angelegt wird.
- Um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten, befindet sich der Auslöser für den Röntgenapparat immer außerhalb des Kontrollbereichs.
- Während des gesamten Röntgenvorgangs muss die Herstellung eines Sprechkontakts mit dem Patienten möglich sein.
Die Kombination aus baulichem Strahlenschutz und den hier vorgestellten Handlungsanweisungen für den Praxisalltag sorgen im Zusammenspiel für eine sichere Verwendung des Röntgengeräts in Ihrer Praxis.
Röntgenraum in einer Zahnarztpraxis: Hygienestandards
Die Hygienestandards für eine (Zahnarzt)praxis – genauer gesagt die Behandlungsräume – gelten selbstverständlich auch für den Röntgenbereich. Die Vorgaben dienen dabei in erster Linie dem Infektionsschutz.
Damit dieser so weit wie möglich gegeben ist, sollten unbedingt folgende Punkte erfüllt werden:
- Möbel, Sitze und Auflagen müssen feucht gereinigt und desinfiziert werden können.
- Wände und Fußböden müssen fugendicht ausgeführt und jederzeit desinfizierbar sein können.
Um eine angenehme und gleichzeitig sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, empfehlen wir bei der Beleuchtung eine Orientierung an jener der Behandlungszimmer. Klare und gute Sicht, eine entspannte Atmosphäre und zügiges Arbeiten – mit den passenden Leuchtmitteln überhaupt kein Problem.
Übrigens: Ein Wasseranschluss ist für den Betrieb eines Röntgengeräts nicht nötig. Die Kühlung erfolgt über andere Mechanismen. Wer in seiner Arztpraxis also einen Röntgenraum ohne Wasseranschluss realisieren möchte, der kann dies ohne Weiteres tun.
Röntgenraum für die Zahnarztpraxis: Unser Fazit
Er mag auf den ersten Blick ein eher unscheinbarer Bereich sein, allerdings gibt es rund um den Röntgenraum einer Zahnarzt- bzw. Arztpraxis zahlreiche einzuhaltende Vorschriften. Dabei geht es besonders um den notwendigen Strahlenschutz. Wie genau der im jeweiligen Fall auszusehen hat, legt ein Sachverständiger fest. Dessen Vorgaben sind in weiterer Folge unbedingt zu erfüllen. Was das Raumdesign betrifft, ist ein Röntgenraum eher unspektakulär. Aufgrund der potenziellen Strahlenbelastung ist die Verweildauer in diesem Bereich so gering wie möglich zu halten. Wirklich Zeit, um sich eventuell unwohl zu fühlen, haben die Patienten also nicht. Auch die passenden Röntgenmöbel spielen bei der Gestaltung eine entsprechende Rolle.
Wir von KAPPLER durften in den Jahrzehnten unserer Firmengeschichte schon unzählige Arztpraxen gestalten – Röntgenraum inklusive. Wir wissen also genau, worauf es ankommt und freuen uns darauf, Sie bei der Planung Ihrer neuen Praxis mit unserem Know-how und unserem reichen Erfahrungsschatz unterstützen zu dürfen!