Der Weg zur Traumpraxis ist ein weiter. Einer, auf dem viele Hürden warten und Schwierigkeiten gemeistert werden wollen. Mit einem kompetenten und erfahrenen Partner für Praxisplanung an seiner Seite sind die Erfolgsaussichten deutlich rosiger. Bei Kappler verstehen wir unser Handwerk, können wir doch auf eine mehr als 70 Jahre lange Geschichte als Familienunternehmen zurückblicken.

Mit diesem Ratgeber möchten wir Sie an unserem Know-how und unserer Erfahrung teilhaben lassen. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte auf dem Weg zur neuen Wunschpraxis auf Sie warten.

 

In Teil 1 unserer zweiteiligen Reihe behandeln wir folgende Schritte:

  1. Beratungsgespräch
  2. Konzeption
  3. Erstellung des Bauplans
  4. Technikplanung

 

Praxisplanung Schritt 1: Beratungsgespräch

Sie wissen am besten, wie Sie Ihre neue Praxis gestalten wollen. Und wir wissen am besten, wie wir Ihre Vorstellungen und Ideen umsetzen können. Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs machen wir uns ein erstes Bild von Ihrer Wunschpraxis.

  • Was ist Ihnen wichtig?
  • Worauf möchten Sie den Fokus legen?
  • In welchem finanziellen Rahmen können wir uns bewegen?
  • Mit welchem baulichen Objekt haben wir es zu tun?
  • Handelt es sich um einen Um- oder um einen kompletten Neubau?

 

Je besser wir uns kennenlernen, desto harmonischer läuft die Zusammenarbeit ab. Eine Zusammenarbeit, an deren Ende Sie in Ihre Traumpraxis eröffnen werden.

Sollten Sie in dem einen oder anderen Punkt noch unentschlossen sein, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Experten finden dank ihres immensen Erfahrungsschatzes und ihres ausgezeichneten Know-hows garantiert die passende Option für Sie. Zusammen erwecken wir die Vision Ihrer neuen Praxis zum Leben!

 

Praxisplanung Schritt 2: Konzeption

Im Rahmen der Konzeption erstellen wir gemeinsam einen groben Plan, wie Ihre zukünftige Praxis in Grundzügen aussehen soll. Welches Praxisdesign bzw. Interior Design schwebt Ihnen vor? Welche Räume müssen unbedingt vorhanden sein, welche sind optional? Wo werden die funktionalen Elemente platziert?

In einer optimal konzeptionierten Arzt- oder Zahnarztpraxis greift ein Rädchen ins andere. Interior Design, Funktionalität, Ergonomie. Die Abläufe sind perfekt aufeinander abgestimmt, der Arbeitsalltag lässt sich so deutlich effizienter gestalten. Am Ende halten Sie ein Praxiskonzept in Händen, welches exakt auf Sie und Ihre Vorstellungen zugeschnitten ist.

In Arzt- oder Zahnarztpraxen sind üblicherweise folgende Praxisräume zu finden:

  • Rezeption
  • Wartezimmer (dazu zählt auch die Garderobe)
  • Behandlungszimmer
  • Röntgenraum
  • Aufbereitungsraum („Steri“)
  • Büro(s)
  • Personalraum
  • Umkleide
  • Patienten-WC (barrierefrei!)
  • Personal-WC
  • Lagerraum
  • Putzmittelraum

 

Dazu kommen optional noch Räumlichkeiten wie etwa ein Beratungszimmer, ein Mundhygieneraum, ein Praxislabor, eine Personal-Dusche oder etwa ein Spielbereich für Kinder.

Eine gesetzliche Mindestgröße für Arztpraxen gibt es übrigens nicht. Allerdings legen die spezifischen Texte sehr wohl fest, wie groß einzelne Räume sein müssen.

Folgende Richtlinien existieren zum Beispiel aktuell:

  • Arbeitsräume: 8 m² Grundfläche
  • Pausenraum: Ist abhängig von der Anzahl an Mitarbeitern, die den Raum gleichzeitig nutzen möchten. Für jede Person muss zumindest 1 m² Grundfläche vorhanden sein.

 

Wie jedes andere Vorhaben unterliegt auch der Praxisbau gesetzlichen Vorschriften. Ausschlaggebend sind dabei besonders die Arbeitsstättenverordnung und die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dazu kommen weitere Hygienevorschriften sowie das Medizinproduktrecht-Durchführungsgesetz. Damit ist die Liste aber noch lange nicht vollständig.

Die folgenden Vorschriften sind rund um die Planung einer Praxis ebenfalls zu beachten:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Biostoffverordnung
  • Gefahrenstoffverordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • RKI-Richtlinien
  • Diverse DIN- und EN-Normen
  • Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
  • Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe in der Wohlfahrtspflege
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Gesundheitsdienst)
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Trinkwasserverordnung
  • Infektionspräventionsverordnung (medizinische Einrichtungen)

 

Unsere Experten sind in all diesen Bereichen auf dem aktuellen Stand. Sämtliche Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers fließen in die Planungsarbeit mit ein.

 

Barrierefreiheit

Die deutsche Musterbauordnung legt fest, dass öffentlich zugängliche, bauliche Anlagen – was eine Zahnarztpraxis nun einmal ist – barrierefrei sein müssen. Das trifft zumindest auf den Teil zu, der dem allgemeinen Patientenverkehr dient, weshalb eine neu geplante Arzt- oder Zahnarztpraxis deshalb ausnahmslos barrierefrei sein muss. Das schließt selbstverständlich ein behindertengerechtes WC mit ein.

 

Praxisplanung Schritt 3: Erstellung des Bauplans

Jede Praxis ist einzigartig. Deshalb arbeiten wir bei Kappler auch nicht mit vorgefertigten Bauplänen, sondern erstellen für jedes Objekt einen individuellen Praxisgrundriss. Die Grundrissplanung ist der erste Schritt in die bauliche Realität. Sie fußt auf den in der Konzeptionsphase festgelegten Rahmenbedingungen und bildet das Fundament für alles weitere, das es auf dem Weg zur Wunschpraxis noch zu erledigen gilt.

Wichtig sind dabei folgende Punkte:

  • Strikte räumliche Trennung von Büros und übrigem administrativem Bereich von den Behandlungs- und Warteräumen.
  • Möglichst kurze Wege im Behandlungsbereich
  • Klare Wegführung vom Empfang hin zu den diversen Behandlungs- und Untersuchungsräumen

Ein durchdachter und ausgefeilter Bauplan sorgt später nicht nur für einen möglichst effizienten Praxisbetrieb, sondern trägt einen großen Teil zur Entstehung einer entspannten Atmosphäre bei, in der sich Ihre Patienten wohlfühlen und kurz zur Ruhe kommen können.

 

Praxisplanung Schritt 4: Technikplanung

Kernstück jeder Arzt- bzw. Zahnartpraxis ist die darin befindliche Technik. Sie legt im Grunde fest, welches Angebot die Patienten erwarten dürfen. Im gesamten Healthcare-Bereich ist es dabei wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Technikplanung ist einer der wohl elementarsten Punkte, die es im Zuge einer Praxisplanung abzuarbeiten gilt.

Die wichtigsten Elemente dabei sind:

  • Elektroinstallationen
  • Sanitäranschlüsse
  • Schallbelastung
  • Bodenbeläge
  • Türgrößen

 

Für bestimmte Räume gibt es zudem technische Sonderauflagen. Die Rede ist von den diversen Behandlungs- und Diagnosebereichen. So sollte der Röntgenraum über einen spezifischen Strahlungsschutz verfügen.

Bodenbeläge in Zahnarztpraxen etwa müssen rutschhemmend und einfach zu reinigen. Zudem dürfen sie keine Stolperfallen aufweisen, fugendicht und desinfizierbar sein.

Ein wichtiger Tipp noch bezüglich der notwendigen Armaturen: Um den Arbeitsalltag zu erleichtern und hygienischer zu gestalten, ist es wichtig, dass so viele wie möglich kontaktlos zu bedienen sind.

 

Praxisplanung: So geht es weiter

In Teil 2 unserer Reihe zur Praxisplanung/zum Praxisbau erwarten Sie die vier finalen Schritte. Dann beschäftigen wir uns näher mit Interior Design/Innenarchitektur, der Bauausstattungsliste, der Baukostenermittlung und schlussendlich dem Praxisbau selbst. Falls Sie Fragen zum Thema Praxisplanung, Praxisdesign oder ähnliches haben sollten, helfen wir Ihnen sehr gerne weiter!